Suchst Du eine Ausbildung – dann ist die Phase 1 des Projektes, das Richtige für Dich.
Anmeldezeitraum: vom 01.06. – 31.10. jeden Jahres – Phase 1
Wird Hilfe bei der Ausbildung benötigt.
Anmeldung während der Ausbildung jederzeit möglich – Phase 2
Kontakt:
Das Landesprojekt „ZaA“ wird gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch die Bundesagentur für Arbeit.
Die BBZ Elbe GmbH führt das Projekt in Wittenberg durch. In Bietergemeinschaft mit dem BBI – Bildungs- und Beratungsinstitut Halle sind wir in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren als Träger des Projektes im Arbeitsamtsbezirk Dessau-Roßlau-Wittenberg ausgewählt worden.
Das Angebot richtet sich:
- an von der Agentur für Arbeit / vom Jobcenter zugewiesene Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen oder einen Ausbildungsplatz zumindest in Aussicht haben aber sie und der zukünftige Ausbilder sich nicht sicher sind, ob ohne zusätzlicher Unterstützung der Berufsabschluss geschafft werden kann
- und an Ausbildungsbetriebe, die den von uns betreuten Jugendlichen eine betriebliche Ausbildungschance einräumen.
Phase 1 – Ausbildungsvorbereitungsphase ab Maßnahmebeginn bis zur individuellen Aufnahme der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 31.10. des Einstiegsjahres.
In der Phase I sollen die TeilnehmerInnen eine passende betriebliche Ausbildungsstelle finden. Hierzu erfolgt im ersten Schritt eine Standortbestimmung, ggf. eine Berufsorientierung, ein intensives Bewerbungstraining und berufspraktische Erprobungen in potentiellen Ausbildungsbetrieben.
Phase 2 – Ausbildungsbegleitende Phase – ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages werden die Auszubildenden gezielt begleitet, damit sich das Ausbildungsverhältnis stabilisiert.
Während der gesamten Ausbildung erhält der Jugendliche Unterstützungs-, Lern- und Austauschangebote, um die betriebliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen und anschließend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Zugleich wird mit den Betrieben eng zusammengearbeitet, um deren Unterstützungsbedarfe zu eruieren und Hilfestellungen zu leisten. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kammern.